Zum 1. Januar 2011 hat die Bundesregierung das Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt. Hierdurch sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre an verschiedenen Bildungs- und Teilhabeleistungen teilnehmen können. Durch das Starke Familien Gesetz wurden zum 01.08.2019 Verwaltungshürden abgebaut sowie Teile der Leistungen verbessert.

Personen, die

  • „Hartz IV“, Arbeitslosengeld II (SGB II),
  • Kindergeldzuschlag,
  • Wohngeld,
  • Sozialhilfe (SGB XII),
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen
  • oder zu sogenannten „Schwellenhaushalten“ gehören (geringes Einkommen),

können Anträge auf folgende Leistungen stellen:

  • Übernahme von eintägigen oder mehrtägigen Klassen- oder Kitafahrten (volle Kostenübernahme)
  • Übernahme der kompletten gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule Kindertageseinrichtung und Tagespflege
  • Nachhilfe, um das wesentliche Lernziel am Ende des Schuljahres bzw. einen Schulabschluss (gilt nur für Abschlussklassen) zu erreichen,
  • für das „Schulbedarfspaket“ (z.B. Schulmaterialien) 104 Euro für das 1. Schulhalbjahr und für das 2. Schulhalbjahr 52 Euro (SGB-II-Bezieher erhalten dies vom Jobcenter),
  • für gemeinschaftliche Aktivitäten (Vereinsbeiträge, Ferienfreizeiten, (Baby-) Schwimmkurse, Eltern-Kind-Kurse, Sprachkurse, VHS-Kurse, Kosten für die Musikschule usw. im Bereich sozial kultureller Teilhabe erhalten Kinder und Jugendliche bis 18 einen Zuschuss in Höhe von pauschal monatlich 15 Euro und
  • komplette Kostenübernahme des ermäßigten Schokotickets; grundsätzliche Prüfung auf Anspruch eines Tickets zur nächstgelegenen Schule (eigenständiges Bildungsprofil einer Schule).

Anträge können Sie beim Beratungs- und Servicecenter Bildung und Teilhabe stellen:

Jugendamt der Stadt Bochum
Junggesellenstr. 8
Zimmer 14
44787 Bochum

Öffnungszeiten:
Mo und Di von 8:00 Uhr – 13:00 Uhr und Do von 13:00 – 18:00 Uhr
Hier werden Sie auch umfassend beraten.
Unter www.bochum.de/but finden Sie alle Informationen zu BuT sowie alle notwendigen Formulare.
Gerne können Sie uns auch telefonisch unter 0234 / 910 – 1744 erreichen.

Bitte bringen Sie einen Nachweis zu der gewünschten Leistung mit sowie den gültigen Leistungsbescheid Ihrer Sozialleistung, in dem Ihr Kind / Ihre Kinder mit aufgeführt ist / sind.

Das Schulbedarfspaket, die Kostenübernahme der Beförderung und die sozial kulturelle Teilhabe werden als Geldleistung an die Erziehungsberechtigten ausgezahlt (Kontodaten notwendig), die übrigen Leistungen werden direkt mit dem entsprechenden Anbieter abgerechnet.