Zum 1. Januar 2011 hat die Bundesregierung das Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt. Hierdurch sollen Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre an verschiedenen Bildungs- und Teilhabeleistungen teilnehmen können. Durch
das Starke Familien Gesetz wurden zum 01.08.2019 Verwaltungshürden abgebaut sowie Teile der Leistungen verbessert.
Personen, die
- Bürgergeld,
- Kindergeldzuschlag,
- Wohngeld,
- Sozialhilfe (SGB XII),
- Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen - oder zu sogenannten „Schwellenhaushalten“
gehören (geringes Einkommen),
können Anträge auf folgende Leistungen stellen:
- Übernahme von eintägigen oder mehrtägigen
Klassen- oder Kitafahrten (volle Kostenübernahme) - Übernahme der kompletten gemeinschaftlichen
Mittagsverpflegung in Schule Kindertageseinrichtung und Tagespflege - Nachhilfe, um das wesentliche Lernziel am Ende
des Schuljahres bzw. einen Schulabschluss (gilt nur für Abschlussklassen) zu erreichen, - für das „Schulbedarfspaket“ (z.B.
Schulmaterialien) 104 Euro für das 1. Schulhalbjahr und für das 2. Schulhalbjahr 52 Euro (SGB-II-Bezieher erhalten
dies vom Jobcenter), - für gemeinschaftliche Aktivitäten
(Vereinsbeiträge, Ferienfreizeiten, (Baby-) Schwimmkurse, Eltern-Kind-Kurse, Sprachkurse, VHS-Kurse, Kosten für die
Musikschule usw. im Bereich sozial kultureller Teilhabe erhalten Kinder und Jugendliche bis 18 einen Zuschuss in
Höhe von pauschal monatlich 15 Euro und - komplette Kostenübernahme des ermäßigten
Schokotickets; grundsätzliche Prüfung auf Anspruch eines Tickets zur nächstgelegenen Schule (eigenständiges
Bildungsprofil einer Schule).
Anträge können Sie beim Beratungs- und Servicecenter Bildung und Teilhabe stellen:
Jugendamt der Stadt Bochum
Junggesellenstr. 8
Zimmer 14
44787 Bochum
Öffnungszeiten:
Mo und Di von 8:00 Uhr – 13:00 Uhr und Do von 13:00 – 18:00 Uhr
Hier werden Sie auch umfassend beraten.
Unter www.bochum.de/but finden Sie alle Informationen zu BuT sowie alle
notwendigen Formulare.
Gerne können Sie uns auch telefonisch unter 0234 / 910 – 1744 erreichen.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zu der gewünschten Leistung mit sowie den gültigen Leistungsbescheid Ihrer
Sozialleistung, in dem Ihr Kind / Ihre Kinder mit aufgeführt ist / sind.
Das Schulbedarfspaket, die Kostenübernahme der Beförderung und die sozial kulturelle Teilhabe werden als Geldleistung an
die Erziehungsberechtigten ausgezahlt (Kontodaten notwendig), die übrigen Leistungen werden direkt mit dem
entsprechenden Anbieter abgerechnet.