Zum 1. Januar 2011 hat die Bundesregierung das Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt. Hierdurch sollen Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre an verschiedenen Bildungs- und Teilhabeleistungen teilnehmen können. Durch
das Starke Familien Gesetz wurden zum 01.08.2019 Verwaltungshürden abgebaut sowie Teile der Leistungen verbessert.

Personen, die

  • Bürgergeld,
  • Kindergeldzuschlag,
  • Wohngeld,
  • Sozialhilfe (SGB XII),
  • Leistungen nach dem
    Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen
  • oder zu sogenannten „Schwellenhaushalten“
    gehören (geringes Einkommen),

können Anträge auf folgende Leistungen stellen:

  • Übernahme von eintägigen oder mehrtägigen
    Klassen- oder Kitafahrten (volle Kostenübernahme)
  • Übernahme der kompletten gemeinschaftlichen
    Mittagsverpflegung in Schule Kindertageseinrichtung und Tagespflege
  • Nachhilfe, um das wesentliche Lernziel am Ende
    des Schuljahres bzw. einen Schulabschluss (gilt nur für Abschlussklassen) zu erreichen,
  • für das „Schulbedarfspaket“ (z.B.
    Schulmaterialien) 104 Euro für das 1. Schulhalbjahr und für das 2. Schulhalbjahr 52 Euro (SGB-II-Bezieher erhalten
    dies vom Jobcenter),
  • für gemeinschaftliche Aktivitäten
    (Vereinsbeiträge, Ferienfreizeiten, (Baby-) Schwimmkurse, Eltern-Kind-Kurse, Sprachkurse, VHS-Kurse, Kosten für die
    Musikschule usw. im Bereich sozial kultureller Teilhabe erhalten Kinder und Jugendliche bis 18 einen Zuschuss in
    Höhe von pauschal monatlich 15 Euro und
  • komplette Kostenübernahme des ermäßigten
    Schokotickets; grundsätzliche Prüfung auf Anspruch eines Tickets zur nächstgelegenen Schule (eigenständiges
    Bildungsprofil einer Schule).

Anträge können Sie beim Beratungs- und Servicecenter Bildung und Teilhabe stellen:

Jugendamt der Stadt Bochum
Junggesellenstr. 8
Zimmer 14
44787 Bochum

Öffnungszeiten:
Mo und Di von 8:00 Uhr – 13:00 Uhr und Do von 13:00 – 18:00 Uhr
Hier werden Sie auch umfassend beraten.
Unter www.bochum.de/but finden Sie alle Informationen zu BuT sowie alle
notwendigen Formulare.
Gerne können Sie uns auch telefonisch unter 0234 / 910 – 1744 erreichen.

Bitte bringen Sie einen Nachweis zu der gewünschten Leistung mit sowie den gültigen Leistungsbescheid Ihrer
Sozialleistung, in dem Ihr Kind / Ihre Kinder mit aufgeführt ist / sind.

Das Schulbedarfspaket, die Kostenübernahme der Beförderung und die sozial kulturelle Teilhabe werden als Geldleistung an
die Erziehungsberechtigten ausgezahlt (Kontodaten notwendig), die übrigen Leistungen werden direkt mit dem
entsprechenden Anbieter abgerechnet.