Die Themen Wohnungssuche und Umzug sind gerade für Alleinerziehende oft wichtig.

  • Sind Sie nach Trennung, Scheidung, Verlust des Arbeitsplatzes, aus finanziellen gesundheitlichen Gründen auf der Suche nach einer neuen Wohnung?
  • Sind Sie von Wohnungslosigkeit bedroht, leben in unzumutbaren Wohnverhältnissen oder sind bereits wohnungslos?

Dann gibt es verschiedene Einrichtungen, auf die Sie zählen können:

Amt für Soziales der Stadt Bochum

Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6
44777 Bochum
Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ)
sozialamt@bochum.de

Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do jeweils 09.00 – 13.00 Uhr
Telefon: 0234 / 910 – 6211

Beratungsstelle „Frauen in Not“

Uhlandstr. 8a
44791 Bochum
Telefon: 0234 / 6406066
frauenberatung@diakonie-ruhr.de

Wohngeld

Wenn Sie wenig Einkommen haben, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Wohngeld. Das ist ein Zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter) oder eine finanzielle Unterstützung für Eigentümerinnen und Eigentümer, die selbst in ihrer Eigentumswohnung oder ihrem Haus wohnen.

Die Höhe des Wohngeldes hängt ab

  • von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen,
  • von der monatlichen Miete bzw. Belastung bei Eigentümern
  • und vom Einkommen der Gemeinschaft, das angerechnet werden darf.

Keinen Anspruch auf Wohngeld hat, wer Transferleistungen bekommt, wie beispielsweise Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II).

Wenn Sie Wohngeld bekommen wollen, müssen Sie einen Antrag bei der örtlichen Wohngeldbehörde stellen.

Amt für Soziales der Stadt Bochum
Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6
44787 Bochum
Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ)
3. Etage
wohngeld@bochum.de
www.bochum.de/wohngeld

Wohnungssuche – Umzug

Sie beziehen Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe und wollen eine Wohnung mieten?

Beachten Sie, dass Wohnungsgröße und Kosten der Wohnung angemessen sein müssen. Aktuelle Auskünfte hierzu erhalten Sie vom Jobcenter und vom Sozialamt. Vor Abschluss des Mietvertrages müssen Sie der Arbeitsagentur oder dem Sozialamt eine Mietbescheinigung vorlegen, die der Vermieter ausgefüllt hat. Erst wenn überprüft wurde, ob die Wohnung „angemessen“ ist, dürfen Sie den Mietvertrag unterschreiben. Eine Kaution wird nur in Form einer Kautionsgarantie geleistet.

Sie wollen umziehen und beziehen Sozialleistungen?

Dann müssen Sie darlegen, dass der Umzug notwendig ist. Sie müssen begründen, warum Sie Ihre bisherige Wohnung aufgeben möchten. Der Umzug muss zunächst genehmigt werden. Danach können Sie mit einer finanziellen Beteiligung an den Umzugskosten rechnen.

Mietrückstände

Sie sind in finanzielle Not geraten und konnten Ihre Miete nicht bezahlen?

Dann sollten Sie schnell handeln! Mietrückstände in Höhe von zwei Monatsmieten sind ein Grund für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Es droht eine Räumungsklage. Eine Zwangsräumung ist mit hohen Kosten verbunden. Der Vermieter muss das Geld vorstrecken, kann es sich aber per Zwangsvollstreckung vom Mieter wieder zurückholen. Um den Verlust der Wohnung zu verhindern, können Sie sich an das Amt für Soziales und Wohnen bei der Stadt Bochum wenden.

Amt für Soziales der Stadt Bochum

Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6
44777 Bochum
Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ), 3. Etage
wohngeld@bochum.de
www.bochum.de/wohngeld

Weitere Kontaktadressen:

Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgebung e.V.

Brückstr. 58
44787 Bochum
Telefon: 0234 / 96 11 40

Resolvenz-Büro Bochum e.V.

Gerberstr. 10
44787 Bochum
Telefon: 0234 / 66033

Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Bochum

Große Beckstr. 15
44787 Bochum
Telefon: 0234 / 97473701
www.verbraucherzentrale.nrw/bochum