Die Pflege von nahen Angehörigen ist eine anstrengende Aufgabe. Menschen, die ihre nahen Angehörigen zu Hause pflegen,
haben oft zu wenig Zeit: für die Familie, für den Beruf und für die Pflege des nahen Angehörigen.
Viele Menschen können dann nicht mehr arbeiten gehen und fehlen in ihren Unternehmen. Die Pflege von Angehörigen ist
traditionell noch immer überwiegend weiblich. Zu über 70 % sind es Frauen, die die Hauptpflegepersonen sind und somit
auch die Hauptlast tragen.
Je länger eine Pflegesituation anhält, desto größer ist die Gefahr der gesundheitlichen Belastung der Pflegenden. Zudem
ist die Arbeitsfähigkeit oft eingeschränkt. Mit dem Familien-Pflegezeitgesetz gibt es seit 2015 neue Regeln, um Aufgaben
in Familie, Pflege und Beruf besser vereinbaren zu können. Die neuen Regeln sollen helfen, die Arbeit zu behalten und
die Pflege zu Hause zu schaffen. Dann können alle besser planen. Für die Zeit, die für Pflege-Aufgaben zu Hause benötigt
wird, kann man sich von der Arbeit freistellen lassen.
Man entscheidet selbst, wie viel Zeit benötigt wird und kann während dieser Zeit Geld bekommen. Der Arbeitgeber darf
nicht kündigen, wenn ihm die gewünschte Auszeit angekündigt wird. Vom Tag der Ankündigung bis zum Ende der Auszeit
besteht Kündigungsschutz.

Es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Wenn ganz plötzlich ein naher Angehöriger
    gepflegt werden muss, kann man 10 Arbeitstage von der Arbeit wegbleiben.
    Diese Möglichkeit der Freistellung heißt:
    kurzzeitige Arbeitsverhinderung.
  2. Wenn der nahe Angehörige bis zu 6 Monate zu
    Hause gepflegt wird, kann man sich ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen.
    Diese Möglichkeit heißt:
    Pflegezeit.
  3. Wenn der nahe Angehörige bis zu 24 Monate zu
    Hause gepflegt wird, kann man sich teilweise von der Arbeit freistellen lassen.
    Diese Möglichkeit heißt:
    Familien-Pflegezeit.

Die drei Möglichkeiten der Freistellung für die Pflege gelten für nahe Angehörige. Nahe Angehörige
sind:

  • Eltern, Großeltern, Schwiegereltern,
    Stiefeltern
  • Ehepartner, Lebenspartner
  • Geschwister, Schwägerinnen und Schwäger
  • Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder,
    Schwiegerkinder und Enkelkinder
  • Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft
  • Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder des
    Ehegatten oder des Lebenspartners

Rund um die Pflege eines Angehörigen kommen außerdem viele rechtliche und organisatorische Fragen auf. Deshalb ist es
besonders wichtig, sich Beratung und Unterstützung zu holen.

Allgemeine städtische Beratungsstellen

Stadt Bochum – Fachdienst 65+
Husemann Karree
Viktoriastr. 8-10
44787 Bochum
Telefon: 0234 / 910 – 2897
0234 / 910 – 1180
0234 / 910 – 2772
0234 / 910 – 2820
Seniorentelefon
Mit dem Seniorentelefon wird alten Menschen, ihren Angehörigen und Anbietern im Bereich der Altenhilfe
die Möglichkeit eröffnet, auf telefonischem Wege Informationen sowie Beratungen zu erhalten
Telefon: 0234 / 910-2844
Familienbüro der Stadt Bochum
Husemann Karree
Viktoriastr. 14c
44787 Bochum
Telefon: 0234 / 910 – 1100
familienbuero@bochum.de

Weiteres Angebot für pflegende Angehörige zum Thema Alzheimer

Seit Juni 2020 gibt es in Trägerschaft der Alzheimer Gesellschaft Bochum das
Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe Bochum
Universitätsstr.77
44789 Bochum
Telefon: 0234 / 3253523
info@alzheimer-bochum.de

Persönliche Beratungsgespräche Selbsthilfegruppe pflegende Töchter und Schwiegertöchter, Angehörigenschulung
„Hilfe beim Helfen“
www.alzheimer-bochum.de

Mehr allgemeine Informationen im Internet unter:
www.wege-zur-pflege.de

Die einzelnen Beratungsstellen und Seniorenbüros findet man unter:
www.pflegewegweiser-nrw.de

Sowohl Adressen als Informationen zu Pflegegraden, Leistungen der Pflegeversicherung, Aufgaben der Pflegekassen
und Möglichkeiten der Unterstützung wie Tagespflegeeinrichtungen, Seniorenwohnheime etc. finden sich im Bochumer
Seniorenwegweiser unter:
www.bochum.de/senioren

Kleine Checkliste Pflegefall

Die wichtigsten Fragen für pflegende Angehörige

  • Welche Hilfeleistungen gibt es überhaupt
    rund um Pflege (Haushaltsdienste, Pflegedienste etc.)?
  • Was ist zu tun, wenn schon im Falle eines
    Krankenhausaufenthaltes klar ist, dass der /die Angehörige nicht mehr allein zurechtkommen wird
    (Krankenhaussozialdienst)?
  • Wie ist die Versorgung im Anschluss an einen
    Krankenhausaufenthalt zu leisten (Kurzzeitpflege, Reha)?
  • Kann eine Pflege zu Hause überhaupt
    organisiert werden?
  • Welche Möglichkeiten der Heimunterbringung
    gibt es?
  • Gibt es außer Pflegeheimen noch andere
    Wohnformen für Ältere (Senioren-Wohngemeinschaften, Mehrgenerationenhäuser)?
  • Wie viel und welche Hilfe braucht der oder
    die Angehörige (Pflegetagebuch)?
  • Wie können pflegerische Leistungen bezahlt
    werden (Pflegekasse, Sozialhilfe)?
  • Welche Anträge sind wo zu stellen
    (Pflegekasse der Krankenversicherung)?