Arbeitslosmeldung

Sie können sich arbeitslos melden,

  • wenn Sie mindestens 15 Stunden in der Woche
    arbeiten wollen
  • und eine sozialversicherungspflichtige
    Beschäftigung suchen
  • und sich bemühen, Ihre
    Beschäftigungslosigkeit zu beenden.

Die Zeiten Ihrer Arbeitslosigkeit können in der Rentenversicherung als Anrechnungszeiten zählen.

Wenn Sie sich arbeitslos melden, werden

  • Ihre Daten,
  • Ihr beruflicher Werdegang und
  • Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten

aufgenommen.

Anschließend erhalten Sie ein Arbeitspaket und einen Termin für ein Erstgespräch bei Ihrer Vermittlungsfachkraft.

Darüber hinaus hat die Agentur für Arbeit weitere Angebote:

  • Informationsveranstaltungen zu verschiedenen
    Themen
  • Workshops für Frauen mit Familienpflichten
  • Infoveranstaltungen für
    Berufsrückkehrerinnen oder Alleinerziehende
  • Unterstützungsangebote zusammen mit dem
    Berufspsychologischen Service
  • und weitere Leistungen

Bei Ihrer Arbeitssuche können Sie verschiedene finanzielle Unterstützungen wie

  • Bewerbungskosten,
  • Fahrten zu Vorstellungsgesprächen,
  • Kosten für eine Arbeitsausrüstung,
  • Zuschüsse zu zusätzlich entstehenden
    Kinderbetreuungskosten
  • und vieles mehr

erhalten, auch wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Sprechen Sie Ihre Vermittlungsfachkraft gezielt darauf an. Sie müssen einen Antrag stellen, bevor Sie das Geld ausgeben.
Rückwirkend können keine Kosten erstattet werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit
informieren und beraten Sie gerne.

Arbeitsvermittlung

Um sich auf das erste Gespräch bei Ihrer Vermittlungsfachkraft vorzubereiten, füllen Sie bitte das Arbeitspaket aus. Das
Arbeitspaket sollte spätestens drei Tage vor dem Gesprächstermin bei Ihrer Vermittlungsfachkraft vorliegen.

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Kompetenzen und Stärken einzuschätzen, sprechen Sie mit Ihrer
Vermittlungsfachkraft. Im Erstgespräch geht es um Ihre Möglichkeiten, wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen.

Bei Ihrer Arbeitssuche können Sie durch verschiedene Angebote unterstützt werden. Sprechen Sie Ihre
Vermittlungsfachkraft dazu an.

Miteinander zu reden und gemeinsam zielgerichtet zu handeln, ist der Erfolgsschlüssel für die Arbeitsvermittlung. In
einer Eingliederungsvereinbarung werden Ihre Bewerbungsaktivitäten festgeschrieben.

Wenn Sie Ihre Eigenbemühungen nicht nachweisen können oder zumutbare Beschäftigungen ablehnen, kann unter Umständen eine
Sperrzeit eintreten. In dieser Zeit bekommen Sie kein Arbeitslosengeld und die Anspruchsdauer vermindert sich. Wenn es
im Vorfeld eine klare Einigung zwischen Ihrer Vermittlungsfachkraft und Ihnen gegeben hat, werden solche Konsequenzen
nicht nötig sein.

Arbeitslosengeld I

Wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten möchten, müssen Sie sich persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos
melden. Dies muss spätestens drei Monate bevor Ihr Arbeitsverhältnis enden wird oder innerhalb von drei Tagen nach
Kenntnis der Kündigung geschehen.
Haben Sie sich telefonisch unter der Nummer 08004 555500 (gebührenfrei) oder online arbeitssuchend gemeldet, müssen Sie
– wenn noch nicht geschehen – sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden.
Gehen Sie am besten sofort zur Agentur für Arbeit und melden sich persönlich arbeitslos, wenn Sie wissen, dass Sie
arbeitslos werden.

Sie müssen

  • vorher mindestens ein Jahr
    sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben.

Fragen Sie bei der Agentur für Arbeit nach, ob Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Sind Sie arbeitslos, suchen eine Beschäftigung und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld? Auch dann unterstützt die
Arbeitsagentur Sie bei der Suche nach einer Beschäftigung.

Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose, die eine versicherungspflichtige
Beschäftigung aufnehmen wollen, können eine Förderung erhalten. Über die Möglichkeiten einer Förderung informiert Sie
die Agentur für Arbeit.

Weitere Informationen finden Sie in dem „Merkblatt 1 für Arbeitslose“.
Bei Fragen rufen Sie an!

Beauftragter für Chancengleichheit (BCA)

Die Themen des Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt sind:

  • Frauenförderung,
  • Gleichstellung von Frauen und Männern am
    Arbeitsmarkt,
  • beruflicher Einstieg und berufliches
    Fortkommen nach einer Familien- und Pflegephase
  • sowie moderne Personalpolitik und flexible
    Arbeitszeiten.

Die Zielgruppen des BCA sind sowohl Arbeitnehmer*innen als auch Unternehmen.

Einzelberatungen durch den BCA sind nicht vorgesehen. Sie bieten regelmäßig Informationsveranstaltungen rund um das
Thema „Wiedereinstieg nach der Familien- und Pflegephase“ für Berufsrückkehrende an.

Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Termine erfahren Sie bei der
Agentur für Arbeit Bochum und in der Veranstaltungsdatenbank im Internet.

Agentur für Arbeit Bochum
Besucheranschrift:
Universitätsstr. 66
44789 Bochum
Postanschrift:
Agentur für Arbeit Bochum
44771 Bochum
Telefon: 0234 / 305 – 2587, -2586
www.arbeitsagentur.de
Bochum.BCA@arbeitsagentur.de

Bürgergeld

Das Jobcenter Bochum betreut alle Bochumer Bürgerinnen und Bürger an sieben
Standorten in Bochum. Für den Lebensunterhalt zahlt das Jobcenter Bürgergeld.

Das Jobcenter

  • unterstützt bei der Suche nach einem
    Ausbildungs- oder Arbeitsplatz,
  • fördert berufliche Weiterbildungen,
    Schulungen und Projekte,
  • zahlt Bürgergeld für den Lebensunterhalt,
    Kosten für Unterkunft und Heizung,
  • berät Arbeitgeber bei der Suche nach
    Arbeitskräften und informiert über Fördermöglichkeiten,
  • vermittelt in Ausbildungs- und
    Arbeitsstellen,
  • bietet finanzielle Unterstützung für
    Maßnahmen, die Arbeitsplätze schaffen oder sichern und
  • fördert die Chancengleichheit von Frauen und
    Männern.

Der Beauftragte für Chancengleichheit (BCA) des Jobcenters Bochum will die Beschäftigungsperspektiven
für Arbeitssuchende mit familiären Verpflichtungen verbessern.

Er berät und unterstützt in allen Fragen

  • der Gleichstellung von Frauen und Männern am
    Arbeitsmarkt,
  • der Frauen- und Männerförderung
  • und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Außerdem arbeitet sie an Angeboten für Alleinerziehende mit. Dadurch sollen Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt
abgebaut werden.

Fragen Sie nach den speziellen Angeboten für Alleinerziehende im Jobcenter Bochum.

Jobcenter Bochum
Beauftragter für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Universitätsstr. 66a
44789 Bochum
Telefon: 0234 / 9363 – 1050
www.jobcenter-bochum.de
jobcenter-bochum.bca@jobcenter-ge.de