Vielleicht haben Sie als Alleinerziehende oder Alleinerziehender Ihre eigene Schul- oder Berufsausbildung für Ihre
Kinder abgebrochen oder aufgeschoben. Dadurch ist es für Sie nun schwieriger, Arbeit zu finden. Sie können Ihren
Schulabschluss jedoch nachholen und ins Berufsleben einsteigen.
Das „Schüler-BAföG“ könnte Sie dabei finanziell unterstützen. Anders als BAföG für Studierende an Hochschulen, muss
„Schüler-BAföG“ nach Abschluss der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schulverwaltungsamt der Stadt Bochum informieren Sie über die Möglichkeiten
einer Förderung.

Auskunft über die Bildungsgänge erhalten Sie bei den Bochumer Berufskollegs, dem Weiterbildungskolleg und den privaten
Ausbildungsstätten.

www.berufsbildung.nrw.de/cms/
www.das-neue-bafoeg.de
www.bochum.de/Schulverwaltungsamt/Schulverzeichnis
www.bochum.de/Schulverwaltungsamt/Dienstleistungen-und-Infos/Schueler-BAfoeG

Schulverwaltungsamt der Stadt Bochum • Amt für Ausbildungsförderung
Junggesellenstraße 8
44787 Bochum
Telefon: 02 34 / 910 – 3864
Bafoeg@bochum.de

Berufsausbildungsbeihilfe

Berufsausbildungsbeihilfe wird während einer Berufsausbildung und bei einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme
gezahlt.
Dazu gehört auch die Vorbereitung auf den nachträglichen Hauptschulabschluss.

Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach Art der Unterbringung, des eigenen Einkommens und das der
Eltern sowie der Ehegatten oder Lebenspartner.
Ob sich ein Antrag lohnt, erfahren Sie unter www.babrechner.arbeitsagentur.de.

Um Berufsausbildungsbeihilfe zu bekommen, müssen Sie einen Antrag vor Beginn der Ausbildung oder berufsvorbereitenden
Maßnahme stellen. Es wird nicht rückwirkend gewährt.

  • online unter www.arbeitsagentur.de
  • persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit oder
  • telefonisch unter der gebührenfreie
    Servicerufnummer 0800 4 5555 00

Sie beziehen Leistungen nach dem SGB II und möchten eine schulische oder berufliche Ausbildung beginnen?
Sie benötigen eine finanzielle Unterstützung durch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG? Dann unterstützen wir Sie

  • mit der Zahlung von Leistungen zum
    Lebensunterhalt ab Antragstellung von Berufsausbildungsbeihilfe bis zur Entscheidung über den Antrag.
  • als Auszubildende bzw.
    Berufsausbildungsbeihilfe-Beziehende, BAföG-Beziehende und Studierende, die noch bei den Eltern wohnen. Bei
    Bedarf kann Bürgergeld aufstockend gezahlt werden.
  • Auch wenn Sie kein BAföG erhalten, können
    Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gezahlt werden. Dadurch soll ein drohender Abbruch der
    Ausbildung verhindert werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das:

Jobcenter Bochum, Tel: 0234 / 93630
Jobcenter Herne, Tel: 0 23 25/6370