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Bochumer Wegweiser – Beruflicher (Wieder-) Einstieg mit Familie Alleinerziehende mit Zuwanderungsgeschichte

Aufenthaltsrecht bei Trennung

Trennen sich Eheleute, von denen mindestens eine/r als Migrant/-in sein/ihr Aufenthaltsrecht vom Partner ableitet (Ehegattennachzug), kann die Ausländerbehörde das Aufenthaltsrecht in Deutschland beenden. Die Ehe muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht geschieden sein.

Das gilt für den Fall, dass die eheliche Lebensgemeinschaft noch keine drei Jahre rechtmäßig in Deutschland bestanden hat.

Ein rechtmäßiger Aufenthalt

Härtefallregelungen

In sogenannten Härtefällen kann ein Aufenthalt unabhängig vom Ehepartner verlängert werden.

Härtefälle bestehen,

Härtefälle müssen nachgewiesen werden, z. B. durch Strafanzeigen oder ärztliche Atteste.

Beendigung einer Aufenthaltserlaubnis

Eine Aufenthaltserlaubnis ist immer befristet. Beendet die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis, können Betroffene beim Verwaltungsgericht klagen. Die Klage hat aufschiebende Wirkung, d.h. die Betroffenen können abgeschoben werden, sofern jedoch kein Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt worden ist. Bei einer Beendigung der Aufenthaltserlaubnis können Betroffene auch eine Petition beim Landtag NRW bzw. einen Antrag an die Härtefallkommission beim Innenministerium NRW einreichen.